Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bundesbahn zur Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen vom 19.10.1993

Aufgrund der Privatiesierung der DB AG entfallen und die Aufsicht führt jetzt das Eisenbahnbundesamt.




§ 2

Die übertragene Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf alle für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes relevanten Fragen und wird nach den Weisungen des Ministers für Stadtentwicklung und Verkehr durchgeführt. Die allgemeinen Weisungen sind im Aufgabenkatalog (Anlage 1) zusammengefaßt. (Anlage 1)

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1993 S. 842.
Aufgrund der Privatisierung der DB AG entfalle. Die Aufsicht führt jetzt das Eisenbahnbundesamt.

Fn2

§ 6 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.