Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.5.2024

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24.06.1971

Artikel 3
Organe

Organe der Akademie sind

1. das Kuratorium,

2. der geschäftsführende Ausschuß,

3. der Leiter der Akademie; er führt die Bezeichnung Präsident.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1971 S. 175.