Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Justizministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1976

§ 1

Die Befugnis zur Kürzung der Anwärterbezüge gemäß § 66 des Bundesbesoldungsgesetzes wird auf die für die Entlassung von Beamten zuständigen Stellen übertragen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1976 S. 280.

Fn 2

SGV. NW. 2005.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 30. Juli 1976.