Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Behandlung der früheren Angehörigen der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz nach dem Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 'G 131' vom 27.12.1955
§ 3
Nordrhein-Westfalen übernimmt die Versorgung derjenigen Personen, die bis
zum Inkrafttreten des Abkommens in keinem der beiden Länder wiederverwendet
worden sind, sowie ihrer Hinterbliebenen.
Fußnoten:
Fn 1
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GV. NW. 1955 S. 246 / GS. NW. S. 916.
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Fn 2
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GV. NW. ausgegeben am 31. Dezember 1955.
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