Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAusgleichsG NRW) vom 01.12.2020

Obsolet.




§ 1
Ziel des Gesetzes und Umfang der Ausgleichszahlung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Gemeinden Ausgleichszahlungen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 in einem Gesamtvolumen von 2 720 000 000 Euro zur Verfügung. Die Ausgleichszahlungen stellen allgemeine Zuweisungen dar und sind nicht zweckgebunden.