Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei Einsätzen aufgrund von Geiselnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr vom 03.09.2000

§ 5

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann zum 31.12. eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.

Berlin, den 11. Mai 2000

Für die
Bundesrepublik Deutschland
der
Bundesminister des Innern

Otto S c h i l y

Düsseldorf, den 11. Mai 2000

Für das
Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Innenminister
Dr. Fritz B e h r e n s

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 624.