Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen vom 14.02.2002

§ 3

Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten:

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Hessen die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts, insbesondere das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des hessischen Landesrechts, insbesondere das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 89.