Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Festlegung der Kostensätze je Personen-Kilometer nach § 6a Abs. 2 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Kostensatzverordnung zum Allgemeinen Eisenbahngesetz – AEKostenV); Bekanntmachung der Neufassung vom 23.05.2006

Obsolet durch Fristablauf.





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Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 197, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2006.

Obsolet durch Fristablauf.