Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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Artikel 5

Artikel 1 und Artikel 3 gelten entsprechend für die Übernahme der Prüfungsvoten der Freiwilligen Selbstkontrolle der Automatenwirtschaft (ASK) für die Freigabe und Kennzeichnung der Programme nach § 13 JuSchG. Die nach Artikel 2 bestellten Ständigen Vertreter bei der USK nehmen die genannten Aufgaben auch gegenüber der ASK wahr.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 285.