Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2018 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 nicht bis zum 31. Januar 2018 in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung über den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt hinaus solange fort, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2019. Die Abschlagszahlungen, die zu den in § 3 Absatz 1 Satz 2 festgesetzten Terminen fällig werden, sind mit der ersten ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Finanzminister

Der Minister

für Inneres und Kommunales

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 897).

Obsolet durch Fristablauf.