Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist es, Führungs- und Fachkräfte für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, des Archivdienstes im Land Nordrhein-Westfalen auf der Basis einer breiten wissenschaftlichen Ausbildung fachtheoretisch und berufspraktisch auszubilden. Die Staatsarchivreferendarinnen und Staatsarchivreferendare sollen darauf vorbereitet werden, die künftigen Aufgaben sozial und fachlich kompetent zu erfüllen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 6. Juli 2017 (GV. NRW. S. 638).