Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 1
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, Führungs- und Fachkräfte für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, des Archivdienstes im Land Nordrhein-Westfalen auf der Basis einer breiten wissenschaftlichen Ausbildung fachtheoretisch und berufspraktisch auszubilden. Die Staatsarchivreferendarinnen und Staatsarchivreferendare sollen darauf vorbereitet werden, die künftigen Aufgaben sozial und fachlich kompetent zu erfüllen.
In Kraft getreten am 6. Juli 2017 (GV. NRW. S. 638). |