Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 1
Ziel des Gesetzes und Umfang der Ausgleichszahlung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Gemeinden Ausgleichszahlungen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 in einem Gesamtvolumen von 2 720 000 000 Euro zur Verfügung. Die Ausgleichszahlungen stellen allgemeine Zuweisungen dar und sind nicht zweckgebunden.