Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 3
Festsetzung und Auszahlung der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen

Die Festsetzung und Auszahlung der Ausgleichsmittel, die sich nach § 2 ergeben, erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung bis spätestens zum 31. Dezember 2020. Die Bescheide werden den Gemeinden unmittelbar durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) zugeleitet.