Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für Rundfunk im Sinne des IV. Abschnitts des Medienstaatsvertrags und für Telemedien privater Anbieter im Sinne des § 74 MStV, auch soweit es sich um journalistisch-redaktionelle Angebote handelt.

(2) Die Regelungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, des Glücksspielstaatsvertrages, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie telekommunikationsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 15. April 2021 (GV. NRW. S. 282). (siehe dazu § 13 Absatz 1)