Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 37
Weitere Aufgaben des Kuratoriums

(1) Das Kuratorium hat - soweit nicht gesondert geregelt - insbesondere folgende Aufgaben:

1. Erlass der Prüfungsordnung,

2. Bestellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse,

3. Initiierung und Genehmigung von Weiterbildungsveranstaltungen, vor allem der Seminare,

4. Erteilung von Forschungsaufträgen,

5. Genehmigung der Entscheidungen der Präsidentin oder des Präsidenten zur Organisation von Studium und Weiterbildung ( § 11).

(2) Bei der Vorbereitung einer Prüfungsordnung sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften auf Bundesebene zu beteiligen.

Siebter Abschnitt
Haushalt

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 88.

Fn 2

Das in Satz 1 bezeichnete Abkommen ist am 27.10.2005 von dem letzten Träger unterzeichnet worden und am 1. März 2006 in Kraft getreten (GV. NRW. 2006 S. 116).