Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamtes im Haushaltsjahr 2006 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2006 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Abs. 6 des SGB IX.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 125, ausgegeben am 13. März 2007.

Obsolet durch Zeitablauf.