Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 7
Inkrafttreten, Befristung und Aufhebungen

(1) Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2012 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes nach § 3 Abs. 3 Gemeindefinanzreformgesetz, auf Grund derer die Schlüsselzahlen für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 ermittelt werden, bis zum 30. April 2012 noch nicht in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung über den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt hinaus für das Haushaltsjahr 2012. Die Abschlagszahlungen, die zu den in § 3 Abs. 1 Satz 2 festgesetzten Terminen fällig werden, sind mit der ersten ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

(3) Die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008 vom 4. Juli 2006 (GV. NRW. S. 349) tritt mit Ablauf des 31. Januar 2009 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 755, in Kraft getreten am 1. Januar 2009.