Historische SGV. NRW.

3 / 33

Obsolet durch neue Fassung der Satzung vom 16. Juni 2011 (GV. NRW. S. 286).

 

§ 3 (Fn 2)
Stammkapital

1. Die NRW.BANK ist mit einem Stammkapital von 17.215.000.000 Euro ausgestattet. Am Stammkapital sind als Gewährträger beteiligt: das Land Nordrhein-Westfalen mit 16.977.011.780 Euro, sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit je 118.994.110 Euro.

2. Die NRW.BANK kann juristische Personen des öffentlichen Rechts als Gewährträger unter Beteiligung am Stammkapital - auch länderübergreifend - aufnehmen. Die Beteiligungen der nordrhein-westfälischen Gewährträger am Stammkapital müssen insgesamt mindestens 51 Prozent betragen.

3. Die NRW.BANK kann Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter aufnehmen. Als stille Gesellschafter sind die Gewährträger der NRW.BANK und Kreditinstitute in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zugelassen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 16; geändert durch Satzungsänderung vom 5. November 2010 (GV. NRW. 2011 S. 6).

Obsolet durch neue Fassung der Satzung vom 16. Juni 2011 (GV. NRW. S. 286).

Fn 2

§ 3 Absatz 1 neu gefasst durch Satzungsänderung vom 5. November 2010 (GV. NRW. 2011 S. 6).

Fn 3

§ 8 und § 12 geändert durch Satzungsänderung vom 5. November 2010 (GV. NRW. 2011 S. 6).