Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch neue Satzung vom 14. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 717).

 

§ 26
Jahresabschluss und Geschäftsbericht

1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts richten sich nach den geltenden Vorschriften.

3. Die NRW.BANK veröffentlicht jährlich einen Geschäftsbericht.