Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.

 

§ 6
Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 16. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 868) tritt mit Ablauf des 31. Januar 2012 außer Kraft.

(2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2015, 2016 und 2017 bis zum 1. Januar 2015 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächst möglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2015 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Der Finanzminister

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 688, in Kraft getreten am 1. Januar 2012.
Aufgehoben durch Verordnung vom 16. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 912), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.