Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 3
Beschlussfassung

Der Ausschuss gibt schriftlich begründete Empfehlungen an das für Arbeit zuständige Ministerium ab. Kommt ein mehrheitlicher Beschluss der anwesenden Mitglieder über eine Empfehlung nicht zustande, so ist dies unter ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Positionen schriftlich festzuhalten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 175, in Kraft getreten am 1. Mai 2012.
Außer Kraft getreten am 30. April 2017.