Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Haushaltsjahr 2012 zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 52.053.000 EUR festgesetzt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 207.