Historische SGV. NRW.
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§ 1
Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 nach dem in der Anlage 1 festgesetzten Schlüssel aufgeteilt.
GV. NRW. S. 208, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
Januar 2012. |