Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 30. Juni 2017 (GV. NRW. S. 763), in Kraft getreten am 28. September 2017.

 

§ 4

Der Landschaftsverband Rheinland gewährt die LVR-Inklusionspauschale freiwillig für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die jeweilige Schülerin beziehungsweise den jeweiligen Schüler. Der Landschaftsverband Rheinland entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, über die Förderung.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Juli 2015 (GV. NRW. S. 482).

Aufgehoben durch Satzung vom 30. Juni  2017 (GV. NRW. S. 763), in Kraft getreten am 28. September 2017.