Historische SGV. NRW.
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§ 33
Prüfungsgebiete
Die Aufgaben für die Prüfungsleistungen in Teil I der Abschlußprüfung sind zu entnehmen
a) für die Teilnehmer mit den Ausbildungsgebieten ,,Rechtspflege" - Schwergewicht Zivilrechtspflege - und ,,Wirtschaft und Arbeit" aus den Tätigkeitsbereichen
1. des Richters in Strafsachen, des Staatsanwalts oder des Rechtsanwalts in Strafsachen,
2. des Beamten des höheren Verwaltungsdienstes in der allgemeinen Verwaltung oder des Rechtsanwalts in Angelegenheiten aus diesem Bereich,
b) für die Teilnehmer mit dem Ausbildungsgebiet ,,Rechtspflege" - Schwergewicht Strafrechtspflege - aus den Tätigkeitsbereichen
1. des Richters oder des Rechtsanwalts in Zivilsachen,
2. des Beamten des höheren Verwaltungsdienstes in der allgemeinen Verwaltung oder des Rechtsanwalts in Angelegenheiten aus diesem Bereich,
c) für die Teilnehmer mit dem Ausbildungsgebiet ,,Öffentliche Verwaltung" aus den Tätigkeitsbereichen
1. des Richters oder des Rechtsanwalts in Zivilsachen
2. des Richters in Strafsachen, des Staatsanwalts oder des Rechtsanwalts in Strafsachen.