Historische SGV. NRW.

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Durch die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung bei den Westfälischen Provinzial-VersicherungsAGen ist die bisherige Satzung entbehrlich.

 

§ 21

Die Satzung tritt an dem auf ihre Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft (Fn 2).

Genehmigt.

Düsseldorf, den 21. Februar 1996

Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Kiesow

Ausgefertigt.

Münster, den 28. Februar 1996

Dr. Scholle

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1996 S. 149. Durch die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung bei den Westfälischen Provinzial-VersicherungsAGen ist die bisherige Satzung entbehrlich.

Fn2

GV. NW. ausgegeben am 11. April 1996.