Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 28. Januar 2016 (GV. NRW. S. 110), in Kraft getreten am 1. März 2016.

 

§ 16
Direktor/Direktorin des LWL

(1) Der Direktor/die Direktorin des LWL ist Dienstvorgesetzte(r) aller Dienstkräfte der Kliniken. Er/Sie übt die Dienstaufsicht und die Aufsicht aufgrund von rechtlichen Vorgaben aus.

(2) In Ausübung der Aufsicht gemäß Absatz 1 und im Interesse der Einheitlichkeit der Betriebsführung zur Sicherung des psychiatrischen Verbundsystems kann der Direktor/die Direktorin des LWL den Betriebsleitungen Weisungen erteilen. Glaubt eine Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen die Verantwortung für die Durchführung einer Weisung des Direktors/der Direktorin des LWL nicht übernehmen zu können, so hat sie sich an den Gesundheits- und Krankenhausausschuss zu wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss und dem Direktor/der Direktorin des LWL erzielt, so ist die Entscheidung des Landschaftsausschusses herbeizuführen. Die §§ 29 und 31 MRVG NRW bleiben unberührt.

(3) Der Direktor/die Direktorin des LWL ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

1. Bereitstellung der Kliniken für Lehre und Forschung;

2. die Eingruppierung und Höhergruppierung der Mitglieder der Betriebsleitungen und deren Vertreterinnen/Vertretern sowie die Einstellung, Bestellung Eingruppierung, Höhergruppierung, Abberufung und Entlassung von Beschäftigten gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2;

3. Nebentätigkeiten für die Beschäftigten gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 1 und 2, soweit dies nicht den Betriebsleitungen übertragen worden ist;

4. bei allen Beamten für die Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin/eines Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit, Entlassung auf Antrag, Versetzung in den Ruhestand und Versetzung in den Geschäftsbereich eines anderen Dienstherrn;

5. Regelungen zur Personalanpassung, soweit die Dienststelle alle Anpassungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, sowie deren Durchführung unter Mitwirkung der jeweiligen Betriebsleitung;

6. Rahmenbedingungen und Grundsatzfragen des Qualitätsmanagements und der Personalentwicklung in den Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes, einschließlich der Grundsatzfragen in Aus-, Fort- und Weiterbildungsangelegenheiten aller Beschäftigten sowie Angebote zentraler Maßnahmen;

7. Planung und Finanzierung mittel- und langfristiger Investitionen;

8. Grundlagenermittlung, Planungsvorbereitung bis zur Genehmigung und Durchführung des Zustimmungsverfahrens für Baumaßnahmen, für die nach Landesbauordnung in der jeweils gültigen Fassung der LWL als öffentlicher Bauherr zuständig ist; das Nähere regelt eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Betriebsleitung und dem Direktor/der Direktorin des LWL; § 29 MRVG NRW bleibt unberührt;

9. Durchführung des Genehmigungsverfahrens für Maßnahmen, die nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes erlaubnispflichtig sind;

10. Durchführung des Genehmigungsverfahrens für technische Anlagen nach BImSchG;

11. Erfassung der Bausubstanz und ihre Kartierung;

12. Planungsvorbereitung von Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen;

13. Grundlagen der Energieversorgung und Energieeinsparung;

14. Maßnahmen des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung;

15. Genehmigung der Abteilungsgliederung und ihrer Fortschreibung gem. § 5 Abs. 2 dieser Satzung;

16. Pflegesatzverhandlungen unter grundsätzlicher Beteiligung der jeweiligen Betriebsleitung sowie Verhandlung und Vereinbarung von Budgets mit dem Land NRW und anderen Kostenträgern unter Beteiligung der jeweiligen Betriebsleitung;

17. Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme erstinstanzlicher Personalvertretungsstreitigkeiten und erstinstanzlicher Verfahren zur Geltendmachung von Behandlungs- und Pflegekostenforderungen. Die Durchführung sonstiger Gerichtsverfahren kann vom Direktor/von der Direktorin des LWL den Kliniken übertragen werden; Die §§ 109 ff. des Strafvollzugsgesetzes bleiben unberührt.

18. Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;

19. die Erstellung und Kontrolle der Umsetzung des Gleichstellungsplanes und grundsätzliche Angelegenheiten der Gleichstellung.

20. Einweisung und Verlegung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer richterlichen Entscheidung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen sind;

21. Festlegung der klinikübergreifenden Systemstandards im Bereich der technikunterstützenden Informationsverarbeitung (TUIV) und Auswahl grundlegender, klinikübergreifender EDV-Verfahren sowie Sicherstellung der einheitlichen klinikübergreifenden TUIV.

22. Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten im Bereich Fort- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement, Wissenschaft sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, deren Aufgabenbereiche sich über mehrere Kliniken des LWL-Maßregelvollzuges erstrecken.

4. Abschnitt

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
und Rechnungsführung

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1996 S. 84, geändert durch Bek. v. 14. 11. 1996 (GV. NW. S. 454), 15.5.1998 (GV. NW. S. 390), 12.11.1998 (GV. NW. S. 660), Artikel 3 d. Bek. v. 15.11.2001 (GV. NRW. S. 809); 13.11.2003 (GV. NRW. S. 711), in Kraft getreten am 5. Dezember 2003; 1.12.2005 (GV. NRW. S. 924), in Kraft getreten am 17. Dezember 2005; SatzÄnd. v. 22.2.2007 (GV. NRW. S. 120), in Kraft getreten am 14. März 2007; SatzÄnd. vom 22. April 2010 (GV. NRW. S. 266), in Kraft getreten am 8. Mai 2010; SatzÄnd. vom 26. November 2010 (GV. NRW. S. 688), in Kraft getreten am 29. Dezember 2010; SatzÄnd. vom 24. Februar 2011 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 12. März 2011; SatzÄnd. vom 24. November 2011 (GV. NRW. S. 602), in Kraft getreten am 10. Dezember 2011; SatzÄnd. vom 1. März 2012 (GV. NRW. S. 115), in Kraft getreten am 15. März 2012; Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 860), in Kraft getreten am 9. Dezember 2014; Satzung vom 5. Februar 2015 (GV. NRW. S. 216), in Kraft getreten am 21. Februar 2015.

Aufgehoben durch Satzung vom 28. Januar 2016 (GV. NRW. S. 110), in Kraft getreten am 1. März 2016.

Fn 2

SGV. NW. 2022.

Fn 3

SGV. NW. 2023.

Fn 4

SGV. NW. 641.