Historische SGV. NRW.

2 / 22

Aufgehoben durch Satzung vom 14. September 2020 (GV. NRW. S. 893), in Kraft getreten am 23. September 2020 (siehe auch o.a. Zusatz § 20 Nummer 2).

 

§ 2
Geschäftstätigkeit

1. Die PROVINZIAL ist herrschendes Unternehmen über die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen und die Provinzial Rheinland Versicherung AG Die Versicherung der Sparkassen mit dem Ziel der Förderung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Versicherungsschutz und der Aufrechterhaltung eines kundenorientierten regional dezentralisierten ausgewogenen Marktes für Versicherungsprodukte, insbesondere im Lande Nordrhein-Westfalen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland, im Lande Rheinland-Pfalz in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier, in den Grenzen vom 31.12.1966.

2. Die PROVINZIAL arbeitet eng mit den Sparkassen zusammen. Sie fördert den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

3. Die PROVINZIAL kann alle Geschäfte vornehmen, welche mittelbar oder unmittelbar den Betrieb von Versicherungsgeschäften fördern und unterstützen. Sie kann alle Geschäfte betreiben, welche der Gewinnerzielung unter Berücksichtigung des Gemeinwohls dienen. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen, für andere Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge vermitteln und die Rückversicherung sowie die Vermittlung von Sparverträgen, Bausparverträgen und allen Geschäften betreiben. Die PROVINZIAL kann insbesondere auch Vermögensübertragungen im Sinne des § 19 vornehmen.

4. Die PROVINZIAL trägt bei entsprechendem Bedarf durch Gewährung von Beihilfen zur Hebung der Feuersicherheit, insbesondere zur Vervollkommnung des Feuerlöschwesens bei. Ansprüche an die Anstalt ergeben sich hieraus nicht.

5. Die PROVINZIAL unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen im Sinne der Satzung dieser Kasse.

6. Die Geschäfte der PROVINZIAL sind nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 14. Juli 2020 (GV. NRW. S. 665).
Aufgehoben durch Satzung vom 14. September 2020 (GV. NRW. S. 893), in Kraft getreten am 23. September 2020 (siehe auch o.a. Zusatz § 20 Nummer 2).