Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 14. September 2020 (GV. NRW. S. 893), in Kraft getreten am 23. September 2020 (siehe auch o.a. Zusatz § 20 Nummer 2).

 

§ 5
Organe

1. Organe der PROVINZIAL sind:

- die Gewährträgerversammlung

- der Verwaltungsrat

- der Vorstand.

2. Die Mitglieder der Organe sind auch nach Beendigung ihres Amtes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Mitglied hat sich der Beratung und Abstimmung zu enthalten, wenn der Gegenstand ihn selbst oder eine Person betrifft, bei der ihm nach der Zivilprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen würde.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 14. Juli 2020 (GV. NRW. S. 665).
Aufgehoben durch Satzung vom 14. September 2020 (GV. NRW. S. 893), in Kraft getreten am 23. September 2020 (siehe auch o.a. Zusatz § 20 Nummer 2).