Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 11 816 400 200 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für
1. Gemeinden mit 9 275 218 800 Euro,
2. Kreise mit 1 382 368 600 Euro,
3. Landschaftsverbände mit 1 158 812 800 Euro.
In Kraft getreten am 1. Januar 2022 (GV. NRW. S. 1511). |
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