Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 5. Juni 2020 (GV. NRW. S. 665), in Kraft getreten am 14. Juli 2020.

 

§ 21
In-Kraft-Treten,
Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt an dem auf ihre Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft. Erfolgen die Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist die letzte Veröffentlichung maßgebend. (Fn 2)

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die bisherige Satzung vom 07. 05. 1997 , veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen vom 25. 08. 1997 (Seite 248) bzw. im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 25. 08. 1997 (Seite 1138), außer Kraft.

(3) Unberührt von Abs. 2 bleiben die Organe und ihre Zusammensetzung einschließlich des Vorsitzes und stellvertretenden Vorsitzes. Entsprechendes gilt für die Beiräte. Hinsichtlich des Verwaltungsrates gilt dies in bezug auf die Zusammensetzung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die Gewährträger alle Mitglieder gem. § 9 Abs. 1 Buchst. b) entsandt haben, längstens aber für drei Monate nach Inkrafttreten gem. Abs. 1.

(4) Die Vorschriften über die Sicherheitsrücklage (§ 16) gelten ab der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002.

Die Neufassung der Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Köln, den 18. April 2002

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
als Vorsitzender der Gewährträgerversammlung

Udo M o l s b e r g er

Hinweis:

Die Satzungsänderung erfolgt mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, vom 12. April 2002.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 125.

Aufgehoben durch Satzung vom 5. Juni 2020 (GV. NRW. S. 665), in Kraft getreten am 14. Juli 2020.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 14. Mai 2002.