Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 3
Zielgruppe

Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Konzern unabhängige kleine und mittlere Unternehmen, vor allem solche, die eigentümer- oder inhabergeführt sind, die Freien Berufe und Existenzgründerinnen und -gründer, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Das europäische Beihilferecht bleibt unberührt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003.