Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 5
Mittelstandsverträglichkeitsprüfung

Vor dem Erlass und der Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften ist zu überprüfen, ob Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erwarten sind, und ob diese Auswirkungen zu erheblich unterschiedlichen Belastungen in Bezug auf die Unternehmensgröße führen. Die Prüfungsergebnisse sind in Stellungnahmen zu den jeweiligen Vorschriften zu dokumentieren. Bei mittelstandsrelevanten Verwaltungsvorschriften sind die Auswirkungen auf die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft angemessen zu prüfen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003.