Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 13
Existenzgründung, Existenzfestigung
und Unternehmensnachfolge

Das Land fördert die Information, Beratung und Betreuung bei freiberuflichen und gewerblichen Existenzgründungen, Existenzfestigungen und Unternehmensnachfolgen sowie Maßnahmen zur Sicherung und zum weiteren Ausbau einer Kultur der Selbstständigkeit.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003.