Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 14
Unternehmenswachstum und Unternehmenssicherung

Das Land fördert Wachstum und Sicherung von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflerinnen/Freiberuflern durch unterstützende Maßnahmen bei Zukunftsinvestitionen. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssicherung entwickelt das Land insbesondere auch geeignete Maßnahmen zur Optimierung der Früherkennung von Unternehmenskrisen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003.