Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 26.11.2001 15:15:44.

 

§ 18
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft (Fn 3).

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland
Dr. Wilhelm

Schriftführer
der Landschaftsversammlung Rheinland
Esser

Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z.Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

Esser

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1997 S. 58, geändert am 27.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 18), 17.2.2000 (GV. NRW. S. 305).Aufgehoben durch Neufassung v. 28.9.2001 (GV. NRW. S. 761); in Kraft getreten am 10. November 2001.

Fn 2

SGV. NW. 2022.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 15. April 1997