Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 25.11.2002 11:46:13.

 

§ 10
Vergütung

Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Über eine Vergütung entscheidet die Gewährträgerversammlung. Soweit hierauf Umsatzsteuer zu entrichten ist, trägt diese die Anstalt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 782Aufgehoben durch Bekanntmachung der Neufassung der Satzung Provinzial Holding Westfalen vom 30.9.2002 (GV. NRW. S. 492); in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Oktober 2002.