Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 14.01.2003 16:43:36.

 

§ 3
Gewährträger und Stammkapital

(1) Die Gewährträger der Provinzial Leben Holding Westfalen sind

a)der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster,

b)der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband, Münster,

c) die Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Düsseldorf/Münster.

(2) Die Provinzial Leben Holding Westfalen ist mit einem Stammkapital von 2.045.167,52 Euro ausgestattet. Daran sind der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit 1.022.583,76 Euro, der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband mit 511.291,88 Euro und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale mit 511.291,88 Euro beteiligt. Die Erhöhung des Stammkapitals kann durch Einzahlung oder aus Rücklagemitteln der Anstalt erfolgen.

(3) Das Stammkapital kann aus dem Jahresüberschuss angemessen verzinst werden. Über die Höhe der Verzinsung entscheidet die Gewährträgerversammlung.

(4) Es können weitere Gewährträger, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sein müssen, unter Beteiligung am Stammkapital hinzutreten. Jeder Gewährträger kann aus dem Kreis der Gewährträger unter Übertragung seiner Rechte und Pflichten auf die verbliebenen oder hinzutretenden ausscheiden.

(5) Im Falle der Auflösung der Provinzial Leben Holding Westfalen fällt das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen den Gewährträgern im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital zu.

III. Verfassung der Anstalt

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 786."Prov. Leben Holding" ist mit Wirkung v. 1.1.2002 verschmolzen mit Prov. Holding Westfalen (siehe GV. NRW. 2002 Nr. 19 S. 331). Daher ist die Satzung der Provinzial Leben Holding v. 19.11.2001 in die historische SGV. einzustellen. Nachfolge-Satzung ist die Satzung der Provinzial Holding Westfalen v. 30.9.2002 (GV. NRW. S. 492).