Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 14.01.2003 16:43:36.

 

§ 10
Vergütung

Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Über eine Vergütung entscheidet die Gewährträgerversammlung. Soweit hierauf Umsatzsteuer zu entrichten ist, trägt diese die Anstalt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 786."Prov. Leben Holding" ist mit Wirkung v. 1.1.2002 verschmolzen mit Prov. Holding Westfalen (siehe GV. NRW. 2002 Nr. 19 S. 331). Daher ist die Satzung der Provinzial Leben Holding v. 19.11.2001 in die historische SGV. einzustellen. Nachfolge-Satzung ist die Satzung der Provinzial Holding Westfalen v. 30.9.2002 (GV. NRW. S. 492).