Historische SGV. NRW.
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§ 1
Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Benehmen mit den zuständigen Fachressorts durch Rechtsverordnung Landesfamilienkassen einzurichten, denen die Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes von anderen Familienkassen übertragen werden können.
GV. NRW. 2004 S. 424; in Kraft getreten am 5. August 2004. Obsolet durch Fristablauf. |
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