Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 6
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist, und mit Ablauf des 30. Oktober 2010 außer Kraft, sofern nicht eine Verlängerung der Geltungsdauer verordnet wird.

(2) § 2 tritt am 1. Januar 2006, § 3 und § 1 Abs. 2 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister

Der Minister 
für Bauen und Verkehr

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 758.

Obsolet durch Fristablauf.