Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
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§ 9
Der Erftkreis wählt unverzüglich nach Zusammentritt des neugewählten Kreistages die Mitglieder des Bezirksplanungsrates beim Regierungspräsidenten in Köln nach § 5 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes. Die bisherigen Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus.
Fn1 | GV. NW. 1976 S. 206. |
SGV. NW. 2061. |