Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 1
Geltungsbereich
Diese Stiftungsordnung gilt für die kirchlichen Stiftungen im Sinne des § 11 Stiftungsgesetz NRW, die ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Köln, im nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Paderborn, im Bistum Aachen, im Bistum Essen und im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster haben und gemäß § 12 Absatz 4 Stiftungsgesetz NRW durch das (Erz-)Bistum als kirchlich anerkannt sind (katholische Stiftungen).
GV. NRW. 2023 S. 1144. |
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