Historische SMBl. NRW.
Historisch: Mitwirkung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. an der Katastrophenabwehr RdErl. d. Innenministers v. 19. 7. 1967 — VB 1/13¹)
Historisch:
Mitwirkung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. an der Katastrophenabwehr RdErl. d. Innenministers v. 19. 7. 1967 — VB 1/13¹)
19.7.67(11
162.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand20.6.1984 = MB1. NW. Nr. 40 einschl.)
2151
Anlagen l und 2
Mitwirkung
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. an der Katastrophenabwehr
RdErl. d. Innenministers v. 19. 7. 1967 — VB 1/13¹)
Mit den Landesverbänden Nordrhein und Westfalen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. habe ich Ver-. einbarungen über ihre Mitwirkung im regionalen Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Der Wortlaut dieser Vereinbarungen wird als Anlagen l und 2 bekanntgegeben.
Anlage l
Vereinbarung
über die Mitwirkung des Landesverbandes Nordrhein der
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. im.regionalen
Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen .
In Ausführung der Richtlinien über Organisation und Durchführung der Katastrophenabwehr im Lande Nordrhein-Westfalen (RKA) v. 5. 12. 1960 (SMBI. NW. 2151) wird für die Zusammenarbeit des Innenministers sowie der Regierungspräsidenten einerseits und des Landesverbandes Nordrhein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (nachfolgend DLRG genannt) andererseits auf dem Gebiet des regionalen Katastrophenschutzes folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die DLRG erklärt sich bereit, an der regionalen Katastrophenabwehr des Landes NW mitzuwirken.
2. Die DLRG benennt dem Innenminister und .den Re-. gierungspräsidenten Beauftragte, mit denen alle die DLRG berührenden Fragen des Katastrophenschutzes zu erörtern sind.
3. Die Beauftragten treten zur Landes- bzw. Bezirks-Kata-strophenabwehrleitung, sobald der Einsatz von Kräften der DLRG im regionalen Katastrpphenschutz in Aussicht genommen wird.
4. Die DLRG gibt den genannten Landesbehörden dje für den Einsatz im regionalen Katastrophenschutz geeigneten Hilfskräfte und Hilfsmittel zahlenmäßig bekannt, und zwar dem Innenminister nach Regierungsbezirken, den Regierungspräsidenten nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet.
5. Alle Hilfskräfte und Hilfsmittel der DLRG bleiben in ihrer Verfügungsgewalt.
Die DLRG setzt ihre Hilfskräfte und Hilfsmittel selbständig und unter eigener Führung auf Grund von Einsatzaufträgen der weisungsberechtigten Behörden ein. Ziffer 3, Punkt 4 RKA bleibt unberührt.
Düsseldorf, den 8. März 1967
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen .
gez. Weyer Köln-Klettenberg, den 24. März 1967
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Landesverband Nordrhein
gez. Dr. Pohl Landesverbands-Leiter
rhein-Westfalen (RKA) v. 5. 12. 1960 (SMBI. NW. 2151) wird für die Zusammenarbeit des Innenministers sowie der Regierungspräsidenten einerseits und des Landesverbandes Westfalen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (nachfolgend DLRG genannt) andererseits auf dem Gebiet des regionalen Katastrophenschutzes folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die DLRG erklärt sich bereit, an der regionalen Katastrophenabwehr des Landes NW mitzuwirken.
2. Die DLRG benennt dem Innenminister und den Regierungspräsidenten Beauftragte, mit denen alle die DLRG berührenden Fragen des Katastrophenschutzes zu erörtern sind.
3. Die Beauftragten treten zur Landes- bzw. Bezirks-Kata-strophenabwehrleitung, sobald der Einsatz von Kräften der DLRG im regionalen Katastrophenschutz in Aussicht genommen wird.
4. Die DLRG gibt den genannten Landesbehörden die für • den Einsatz im regionalen Katastrophenschutz geeigneten Hilfskräfte und Hilfsmittel zahlenmäßig bekannt, und zwar dem Innenminister nach Regierungsbezirken, den Regierungspräsidenten nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet.
5. Alle Hilfskräfte und Hilfsmittel der DLRG bleiben in ihrer Verfügungsgewalt.
Die DLRG setzt ihre Hilfskräfte und Hilfsmittel selbständig und unter eigener Führung auf Grund von Einsatzaufträgen der weisungsberechtigten Behörden ein. Ziffer 3, Punkt 4 RKA bleibt unberührt.
Düsseldorf, den 8. März 1967
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
gez. Weyer Dortmund, den 16. Juni 1967
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Landesverband Westfalen
gez. Dr. Konrad Geizer
Vizepräsident
Anlage 2
Vereinbarung
über die Mitwirkung des Landesverbandes Westfalen der
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Im regionalen
Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
In Ausführung der Richtlinien über Organisation und Durchführung der Katastrophenabwehr im Lande Nord-
') MBI. NW. 1967 S. 1182.