Historische SMBl. NRW.
Historisch: Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 - II B 4-6.75.80-7/96
Historisch:
Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 - II B 4-6.75.80-7/96
Diplomierungssatzung
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 -
II B 4-6.75.80-7/96
Aufgrund der Laufbahnprüfung für den gehobenen
nichttechnischen Dienst im Lande Nordrhein- Westfalen im Modellstudiengang
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, welche die Absolventinnen und Absolventen
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bestanden
haben, verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad
„Diplom- Verwaltungsbetriebswirtin
(FH)"/
„Diplom- Verwaltungsbetriebswirt (FH)"
§2
(1) Die Urkunde über die Diplomierung
wird unter dem Datum des Zeugnisses über die Laufbahnprüfung ausgefertigt und
von der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein- Westfalen unterzeichnet. Sie wird mit dem Siegel der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen versehen.
(2) Die Urkunde wird nach dem als Anlage
beigefügten Muster ausgefertigt.
§3
Diese Diplomierungssatzung tritt am
Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen in Kraft1).
1) MBl. NRW.
ausgegeben am 3. Juli 1996.
Anlagen: