Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 19.8.2015 (MBl. NRW. 2015 S. 541).
Historisch:
Lautsprecherwerbung der Gewerkschaften für den 1. Mai RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - IV/A 2 - 22 - 05/6-4 - 9/70- (am 1.1.2003: MVEL) v. 29.1.1970
Lautsprecherwerbung der Gewerkschaften für den 1. Mai
RdErl.
d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
- IV/A 2 - 22 - 05/6-4 - 9/70- (am 1.1.2003: MVEL)
v. 29.1.1970
Die Gewerkschaften beabsichtigen, die Bevölkerung auf die Bedeutung des 1.
Mai durch Lautsprecherwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 30. April
hinzuweisen. Hiergegen habe ich keine Bedenken. Ich bitte daher, auf Antrag
solche Erlaubnisse zu erteilen. Durch entsprechende Auflagen ist Sorge zu
tragen, dass die Lautsprecherwerbung nicht zur Störung und Gefährdung des
Straßenverkehrs führt, und dass sie insbesondere auf verkehrsreichen Straßen (z.
B. Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen) und an Verkehrsknotenpunkten
unterbleibt.