Historische SMBl. NRW.
Historisch: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im Bereich der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 31. 7. 1990 - IVA2-2744
Historisch:
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im Bereich der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 31. 7. 1990 - IVA2-2744
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei
Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklagen in
Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten im
Bereich der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums v. 31. 7. 1990 - IVA2-2744
Die Vertretung des Landes
Nordrhein-Westfalen vor den Verwaltungsgerichten bei Feststellungs- und
allgemeinen Leistungsklagen in Abschlepp- und Sicherstellungsangelegenheiten
im Bereich der Polizei wird auf die Kreispolizeibehörden sowie auf die
Bezirksregierungen, soweit sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit (§ 12 POG NRW) die
streitigen Abschlepp- oder Sicherstellungsmaßnahmen veranlasst haben,
übertragen.
Das Land ist vor den
Verwaltungsgerichten unter folgender Bezeichnung vertreten:
„Das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Innenminister,
dieser vertreten durch __________“.
(Bezeichnung der vertretenden Behörde).