Historische SMBl. NRW.
Aufgehobener Erlass:
Aufgehoben durch RdErl. v. 30.6.2003 (MBl.NRW. 2003 S. 688)
Historisch: Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)
Richtwerte für die
Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung
der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums
v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den
höheren Dienst |
66,47 Euro |
gehobenen Dienst |
51,64 Euro |
mittleren Dienst |
40,90 Euro |
einfachen Dienst |
30,68 Euro |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
MBl. NRW 2002 S. 139
Anlagen: