Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.6.2024
Vorbereitung der nach dem Landespersonalvertretungsgesetz durchzuführenden Wahlen RdErl. d. Innenministers v. 19. 2. 1975 - II A 2 - 7.02.00 - l/75
Vorbereitung der nach dem Landespersonalvertretungsgesetz durchzuführenden Wahlen RdErl. d. Innenministers v. 19. 2. 1975 - II A 2 - 7.02.00 - l/75
Vorbereitung
der nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
durchzuführenden Wahlen
RdErl. d. Innenministers v. 19. 2. 1975
- II A 2 - 7.02.00 - l/75
Zur Erleichterung der Wahlen, die nach
den Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes - LPVG - vom 3. Dezember 1974 (GV. NRW. S. 1514), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1984 (GV. NRW. 1985 S. 29) - SGV. NRW. 2035 -, und der Wahlordnung zum
Landespersonalvertretungsgesetz vom 20. Mai 1986 (GV. NRW. S. 485/SGV. NRW. 2035) durchzuführen sind, gebe ich die anliegenden Vordruckmuster (Anlagen)
für die wichtigsten von den Wahlvorständen vorzunehmenden Maßnahmen bekannt.
Die Vordruckmuster können auch für die Wahlen der Jugend-
und Auszubildendenvertretungen (§§ 54-57, 60 LPVG), der Vertrauensleute im
Bereich der Polizei (§§ 85, 86 LPVG), der Lehrer-Personalvertretungen (§§ 88,
90, 92 LPVG) und der Personalvertretungen der Referendare im juristischen
Vorbereitungsdienst (§§ 99,103 LPVG) mit den sich aus diesen Vorschriften sowie
aus den §§ 40 bis 47 der Wahlordnung ergebenden Änderungen verwendet werden.
Die Landesbehörden, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der
Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts werden gebeten, den bei ihnen zu bildenden Wahlvorständen
die Verwendung von Vordrucken nach den beigefügten Mustern zu empfehlen. Die
Herstellung der Vordrucke bleibt den Dienststellen im Benehmen mit den
Wahlvorständen überlassen. Auf § 21 Abs. 2 Satz l LPVG weise ich hin.
MBl. NRW. 1975 S. 315, ber. S. 877, geändert durch RdErl. v. 23. 2. 1981 (MBl. NRW. 1981 S. 464), 16. 1. 1987 (MBl. NRW. 1987 S. 206), 30. 8. 1995 (MBl. NRW. 1995 S. 1448).
Anlagen: