Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

 

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios

Vom 21. Februar 2019

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Absatz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. Mai 2019, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2019. Die Auflistung folgt nachstehend.

Köln, den 10. Juli 2019

Deutschlandradio

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Dr. Markus  H ö p p e n e r

Justiziar

MBl. NRW. 2019 S. 285.


Anlagen: